WMR136 – Noch einmal mit Gefühl

So, jetzt noch einmal mit Gefühl. Wir finden uns immer noch in die neue Podcastsituation ein, deswegen sind erstmal wieder nur Max und ich am Mikrofon. Wir machen eine Manöverkritik an der letzten Folge, Max erzählt wie es ist, wieder in Deutschland zu sein, wir analysieren den Brexit und wie wir (bzw. die Briten) da wieder rauskommen können. Dann sprechen wir über die politische Großwetterlage und schließen ab mit Literaturtipps zum Neoliberalismus.

Fast eine art Classic WMR-Folge aus der zweiten Staffel. Läuft doch!

Links:

Dieser Eintrag wurde von mspro veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen zum Permalink.

7 Gedanken zu „WMR136 – Noch einmal mit Gefühl

  1. Theresa May als Remainer zu bezeichnen ist nicht ganz richtig Sie war zwar formell auf der Remain Seite, aber ohne jeden Enthusiasmus Und sie findet am Brexit eine Sache gut wie sie immer wieder betont: er erlaubt ihr, die Einwanderung extrem zu begrenzen wie sie es mehrfach versprochen hat.

    Sie ist autoritär, hält nichts vom Parlament, hat ihr Profil mit einer extremen Anti Immigrationshaltung geschärft (einfach mal nach „Windrush“ oder „Immigration Van“ googlen) und hat mehrfach gesagt, dass sie vielleicht nicht aus der EU, aber auf jeden Fall aus dem Europarat mit seinem lästigen Gerichtshof für Menschenrechte austreten will. Daher lässt mich tanzen und Pflichtbewusstsein relativ kalt.

  2. Ich höre gerade eure Zusammenfassung und wollte sagen, dass ich die Sendung als Podcast echt gut fand. Aber ich glaube auch, dass die von euch beschriebene awkwardness viel schlimmer ist, wenn man selbst Teil des Panels ist.
    Ich selbst weiß schon, dass so etwas für eine interessante Diskussion nötig ist und möchte dass viel mehr als andere Diskussionen in denen keiner auf den anderen eingeht.

    Interessant an mspros Paneltheorie finde ich, dass daraus folgt, dass sich eben gerade die Menschen auf dem Panel durchsetzen, die eben nicht auf ihre Mitmenschen eingehen. Das passiert entweder, wie von euch besprochen, durch die feste Rolleneinteilung in Talkshows, oder wenn eine Person rücksichtslos ist.

  3. Hm, scheint mein Kommentar vom Handy kam wohl nicht durch? Na dann halt nochmal: Österreicher als „sowieso Deutsche“ zu bezeichnen ist sowohl historisch wie auch gegenwärtig absoluter Bullshit. Wer sowas tut hat in Geschichte in der Pendeluhr geschlafen und auch die Gegenwart verpasst.

  4. Schöne Folge, danke.

    So von wegen Kameras im öffentlichen Raum:

    Die sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig.
    Rein private Datenverarbeitung fällt nicht unter die DSGVO, aber wenn privat der öffentliche Raum oder der private Raum Dritter gefilmt wird, gilt die DSGVO. Hiernach gilt: Interessenabwägung, das bedeutet: Regelmäßig dürfen private öffentlichen Raum nicht oder nur eingeschränkt überwachen und müssen umfassend per Hinweisschild informieren. Und diese Privaten unterliegen dann den Rechenschafts- und Dokumentationspflichten der DSGVO, d. h. Privatpersonen sollten besser keine Kameras auf den öffentlichen Raum oder private Bereiche Dritter richten. Unternehmen können das eher rechtmäßig schaffen. Leider ist die Installation eine Videokamera viel einfacher als der rechtmäßige Betrieb.

    Bezüglich niedrig auflösender Kameras und der Verwendung von Attrappen: Wenn da keiner drauf erkennbar ist, dann gilt die DSGVO nicht, weil keine personenbezogenen Daten anfallen. Solche Kameras erwecken aber den Anschein einer Videoüberwachung und gegen den daraus entstehenden „Überwachungsdruck“ können Betroffene auf dem Zivilrechtsweg vorgehen. Macht auch Sinn, weil so eine inaktive, auf das Schlafzimmerfenster gerichtete Kamera ja auch jederzeit aktiviert werden kann.

    Grüße!

Schreibe eine Antwort zu BjörnAntwort abbrechen